Übersetzen

Übersetzungen sind schriftliche Übertragungen einer Sprache.

Beglaubigte Übersetzungen

Wenn Sie bei einem Amt oder einer Behörde in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden vorlegen müssen, sind Sie bei mir genau richtig!

Ich bin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt und darf eine beglaubigte Übersetzung mit dem Sprachenpaar Deutsch und Ungarisch für Sie anfertigen, die mit meinem Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk versehen ist. Die Übersetzerin hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzungen zu bestätigen.
Das bayerische Dolmetschergesetz (Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern) bestimmt, wie der Bestätigungsvermerk lauten muss.

Sie können mir vertrauen: Tatsachen, die mir bei der Ausübung meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, werde ich gesetzgetreu Dritten nicht mitteilen.

Niemand kann Übersetzungen in allen Bereichen in guter Qualität anfertigen. Deshalb halte ich Spezialisierungen für äußerst wichtig. Der fachliche Inhalt, der Stil und die genaue Bedeutung des Originaltextes sollten beim Leser der Zielsprache genauso ankommen und alle Qualitätskriterien sollten erfüllt werden.

Überzeugen Sie sich über meine Kompetenz und fordern Sie heute noch ein individuelles Angebot an! Dazu scannen Sie bitte die zu übersetzende Urkunde ein, oder erstellen Sie davon ein Bild, was Sie mir per E-Mail zuschicken können. Oder vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Ich freue mich auf Sie!